Kapitalmarkt-Lexikon
BaFin-Prospektpflicht: Wann gilt sie und brauchen Sie?
Wer Kapital öffentlich einwerben will, braucht das richtige BaFin-Dokument. Die Pflicht hängt vom Instrument und Volumen ab. Ein VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt) oder WIB (Wertpapier-Informationsblatt) ersetzt den aufwändigen Vollprospekt bis zu bestimmten Schwellenwerten.
Grundlagen
Was ist die Prospektpflicht —
und wann greift sie?
Wer Kapital öffentlich einwirbt, muss Anleger vor dem Angebot vollständig informieren. Das Kapitalmarktrecht schreibt dafür standardisierte Dokumente vor, deren Inhalt die BaFin prüft und die erst nach Gestattung verwendet werden dürfen.
Was ist ein öffentliches Angebot?
Ein öffentliches Angebot ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und des anzubietenden Wertpapiers enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden.
Welche Dokumente gibt es?
Je nach Instrument und Volumen ist ein VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt), ein WIB (Wertpapier-Informationsblatt) oder ein vollständiger Verkaufsprospekt erforderlich. VIB und WIB sind vereinfachte Dokumente mit definierten Maximallängen — sie ersetzen den Verkaufsprospekt bis zu bestimmten Schwellenwerten.
Wer prüft und genehmigt?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft VIB und WIB auf formale Vollständigkeit und inhaltliche Konsistenz. Die Prüfungszeit beträgt in der Regel 10 Werktage. Erst nach Gestattung durch die BaFin darf das öffentliche Angebot beginnen.
Schwellenwerte
Welches Dokument bei welchem Volumen?
Die folgende Tabelle zeigt, welche Pflichtdokumente je nach Instrument, Volumen und Rechtsgrundlage bei der BaFin einzureichen sind.
| Volumen | Instrument | Pflichtdokument | Rechtsgrundlage | Geltungsbereich | BaFin-Prüfzeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Unter 100.000 € | Alle Instrumente | Kein Dokument | –– | –– | –– |
| 100.000 € – 6.000.000 € | Vermögensanlagen (Nachrangdarlehen, Genussrechte) | VIB | § 13 VermAnlG | Deutschland | 10 Werktage |
| 100.000 € – 12.000.000 € | Wertpapiere (Anleihen, eWpG) | WIB | § 4 WpPG | EU-weit | 10 Werktage |
| Ab 12.000.000 € (EU-weit) | Wertpapiere | Verkaufsprospekt | EU-ProspektVO 2017/1129 | EU-weit | 10–20 Werktage |
§ 13 VermAnlG
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)
Das VIB ist das gesetzlich vorgeschriebene Informationsdokument für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen. Es schützt Anleger durch standardisierte Mindestangaben und begrenzt gleichzeitig den Aufwand für Emittenten.
Was regelt das VIB?
Das VIB nach § 13 VermAnlG informiert Anleger in standardisierter Form über das Anlageinstrument, Chancen, Risiken und die wesentlichen Vertragsbedingungen. Das Dokument ist auf maximal 3 DIN-A4-Seiten begrenzt. Vor dem ersten öffentlichen Angebot muss es der BaFin vorgelegt und von dieser gestattet werden.
Instrument: Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen
Höchstvolumen: 6 Mio. € pro Jahr
Maximale Länge: 3 DIN-A4-Seiten
Einreichung: BaFin, vor Angebotsbeginn
BaFin-Prüfzeit: 10 Werktage
Gültigkeitsgebiet: Deutschland
Pflichtinhalte nach VermAnlG
Die BaFin prüft das VIB auf Vollständigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Fehlen wesentliche Inhalte, wird das Dokument abgelehnt. Die wichtigsten Pflichtinhalte sind:
Angaben zum Emittenten (Firma, Rechtsform, Sitz)
Beschreibung der Vermögensanlage
Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlungsbedingungen
Verwendungszweck des Kapitals
Informationen zur Liquidität und Nachrangigkeit
Hinweis bzgl. der Möglichkeit des Totalverlustes
WpPG & eWpG
Das Wertpapier-Informationsblatt (WIB)
Das WIB nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist das Gegenstück zum VIB für Wertpapieremissionen. Es ermöglicht Emissionen bis 12 Mio. € EU-weit und schließt auch tokenisierte Kryptowertpapiere nach dem eWpG ein.
Anwendungsbereich des WIB
Das WIB ist das Pflichtdokument für das öffentliche Angebot von Wertpapieren unterhalb der Vollprospektschwelle von 12 Mio. €. Wertpapiere sind — anders als Vermögensanlagen — standardisiert und übertragbar. Die WIB-Pflicht setzt ab einem Angebotswert von 100.000 € ein. Für tokenisierte Wertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) gilt dieselbe WIB-Pflicht.
Instrument: Anleihen, Wandelanleihen, Aktien, Kryptowertpapiere
Höchstvolumen: 12 Mio. € EU-weit
Maximale Länge: 10 Seiten
Gültigkeitsgebiet: EU-weit (Europäischer Pass)
BaFin-Prüfzeit: 10 Werktage
WIB und eWpG: Kryptowertpapiere
Das 2021 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglicht die Emission von Wertpapieren ohne physische Urkunden. Kryptowertpapiere werden in einem Kryptowertpapierregister eingetragen statt auf Papier verbrieft. Sie sind als Wertpapiere reguliert und unterliegen deshalb der WIB-Pflicht nach WpPG — nicht der VIB-Pflicht nach VermAnlG. Broadside erstellt WIB für konventionelle und tokenisierte Emissionen.
eWpG seit Juni 2021 in Kraft
Keine physische Urkunde notwendig
Eintragung im Kryptowertpapierregister
WIB-Pflicht nach WpPG, nicht VIB
Broadside WIB: 5.800 €, 24 Stunden
Risiken
Was passiert ohne VIB oder WIB?
Das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen oder Wertpapieren ohne das erforderliche BaFin-gestattete Dokument ist eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Konsequenzen.
Bußgeld bis 500.000 €
§ 26 VermAnlG sieht für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen ohne gestattetes VIB Bußgelder von bis zu 500.000 € vor. Die BaFin kann zudem die sofortige Einstellung des Angebots anordnen — auch rückwirkend nach bereits erfolgter Zeichnung.
Angebotsstopp durch die BaFin
Die BaFin ist befugt, öffentliche Angebote ohne die erforderliche Dokumentation zu untersagen und laufende Emissionen zu stoppen. Das betrifft auch Angebote, die bereits angelaufen sind. Bereits eingeworbenes Kapital muss in diesem Fall zurückgezahlt werden.
Reputationsschaden und Anlegerklagen
Anleger, die auf Basis eines fehlerhaften oder fehlenden Prospekts gezeichnet haben, können Schadensersatz geltend machen. Neben dem finanziellen Schaden entsteht ein erheblicher Vertrauensverlust, der künftige Emissionen und Investorenbeziehungen dauerhaft belastet.
Häufige Fragen
BaFin-Prospektpflicht: Fragen und Antworten
Die Pflicht hängt vom Instrument und Volumen ab. Für Vermögensanlagen (Nachrangdarlehen, Genussrechte) gilt die VIB-Pflicht ab einem öffentlichen Angebot ab 100.000 €. Für Wertpapiere (Anleihen, Kryptowertpapiere) setzt die WIB-Pflicht ebenfalls ab 100.000 € ein.
Das VIB (maximal 3 Seiten) gilt für Vermögensanlagen bis 6 Mio. € in Deutschland. Das WIB (maximal 4 Seiten) gilt für Wertpapiere bis 12 Mio. € EU-weit. Der Vollprospekt nach EU-ProspektVO ist ab 12 Mio. € erforderlich, deutlich umfangreicher und kostet ein Vielfaches. VIB und WIB sind die vereinfachten Dokumente, für die der Broadside Generator ausgelegt ist.
Die BaFin prüft VIB und WIB in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Der eigentliche Zeitverlust entsteht bei der Erstellung: Kanzleien benötigen 6 bis 8 Wochen. Broadside erstellt das Dokument in unter 24 Stunden, sodass Sie schnellstmöglich in die BaFin-Prüfung gehen können.
Das öffentliche Angebot ohne gestattetes VIB oder WIB ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 €. Die BaFin kann das Angebot außerdem sofort untersagen und die Rückabwicklung bereits erfolgter Zeichnungen anordnen. Das ist ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.
Ja. Kryptowertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) sind rechtlich als Wertpapiere eingestuft und unterliegen deshalb der WIB-Pflicht nach WpPG. Die Pflicht setzt ab 100.000 € Emissionsvolumen ein. Broadside erstellt das WIB für tokenisierte Emissionen in 24 Stunden, ab 5.800 € Festpreis.
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