Kapitalmarkt-Lexikon
VIB und WIB: Was sie sind und wann Sie sie brauchen.
VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt) und WIB (Wertpapier-Informationsblatt) sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtdokumente für prospektfreie Kapitalmarktemissionen. Broadside erstellt beide — in 24 Stunden, zum Festpreis.
Was ist ein VIB?
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ist ein gesetzlich vorgesehenes Informationsdokument nach § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Es kommt bei öffentlichen Angeboten bestimmter Vermögensanlagen in Betracht und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen anstelle eines vollständigen Verkaufsprospekts relevant sein.
Das VIB ist grundsätzlich auf maximal drei DIN-A4-Seiten begrenzt und enthält wesentliche Informationen für Anleger, insbesondere Angaben zum Emittenten, zur Struktur und zu den Konditionen der Vermögensanlage, zu Risiken, Kosten und Widerrufsrechten. Vor der Veröffentlichung und Verwendung im öffentlichen Angebot muss das VIB bei der BaFin eingereicht und nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen gestattet werden.
Das VIB bezieht sich auf Vermögensanlagen nach dem VermAnlG, etwa Nachrangdarlehen, Genussrechte oder partiarische Darlehen. Es ist auf den deutschen Markt ausgerichtet und kann bei bestimmten Angebotsstrukturen bis zu einem gesetzlich festgelegten Emissionsvolumen genutzt werden, ohne dass ein vollständiger Verkaufsprospekt erforderlich ist.
VIB auf einen Blick
VIB
Vermögensanlagen-Informationsblatt
Rechtsgrundlage: VermAnlG
Instrumente: Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen
Emissionsgrenze: bis 6 Mio. € in 12 Monaten
Geltungsbereich: Deutschland
Umfang: max. 3 DIN-A4-Seiten
BaFin-Pflicht ab: 100.000 € Emissionsvolumen
Gestattungsdauer: ca. 10 Werktage
Zum Vergleich: WIB
Wertpapier-Informationsblatt
Rechtsgrundlage: WpPG / eWpG
Instrumente: Schuldverschreibungen, Aktien, Kryptowertpapiere
Emissionsgrenze: bis 12 Mio. € EU-weit
Geltungsbereich: EU / EWR
Umfang: max. 4 DIN-A4-Seiten
BaFin-Pflicht ab: 100.000 € Emissionsvolumen
Gestattungsdauer: ca. 10 Werktage
Was ist ein WIB?
Das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) ist ein gesetzlich vorgesehenes Informationsdokument nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Es kann bei prospektfreien öffentlichen Wertpapierangeboten relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein vollständiger Wertpapierprospekt erforderlich ist.
Das WIB enthält wesentliche Angaben zum Emittenten, zum Wertpapier, zu Risiken, Kosten, der Verwendung des Emissionserlöses und weiteren Pflichtinformationen. Es kann auch bei digitalen Wertpapierstrukturen nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) relevant sein, etwa wenn tokenisierte Wertpapiere öffentlich angeboten werden.
Das WIB eignet sich für Wertpapierstrukturen wie Schuldverschreibungen, Aktien oder ausgewählte digitale Wertpapiere. Für Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, Genussrechte oder partiarische Darlehen ist dagegen regelmäßig der VIB-Weg nach dem VermAnlG relevant.
VIB vs. WIB: Der direkte Vergleich
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen.
| Kriterium | VIB | WIB |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | VermAnlG | WpPG und eWpG |
| Instrumente | Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen | Aktien, Schuldverschreibungen, Kryptowertpapiere |
| Emissionsgrenze | bis 6 Mio. € in 12 Monaten | bis 12 Mio. € in 12 Monaten |
| Geltungsbereich | Deutschland | EU / EWR |
| Maximaler Umfang | 3 DIN-A4-Seiten | 3 DIN-A4-Seiten, bei eWpG 4 DIN-A4-Seiten |
| BaFin-Pflicht ab | 100.000 € Emissionsvolumen | 100.000 € Emissionsvolumen |
| BaFin-Gestattung | ca. 10 Werktage | ca. 10 Werktage |
| Für digitale Wertpapiere | Nein | Ja (eWpG-Kryptowertpapiere) |
| Broadside-Festpreis | 4.800 € inkl. Revisionen | 5.800 € inkl. Revisionen |
Wann VIB — wann WIB?
Die Wahl zwischen VIB und WIB hängt vom Instrument, vom Zielmarkt und vom Emissionsvolumen ab. Die folgende Übersicht unterstützt bei der ersten Einordnung.
VIB verwenden, wenn…
Sie ein Nachrangdarlehen, Genussrecht oder partiarische Darlehen ausgeben
Das Emissionsvolumen unter 6 Mio. € pro Jahr liegt
Sie ausschließlich in Deutschland emittieren
Keine Wertpapiere im Sinne des WpPG ausgegeben werden
Die einfachere, kürzere Dokumentenform ausreicht
Pflichtinhalte: Emittentendaten, Konditionen, Risiken, Kosten, Widerrufsrecht
Geltungsbereich: Deutschland
WIB verwenden, wenn…
Sie eine Schuldverschreibung, Aktien oder ein Kryptowertpapier ausgeben
Das Emissionsvolumen unter 12 Mio. € liegt
Sie EU-weit oder im gesamten EWR emittieren möchten
Ein tokenisiertes Wertpapier nach eWpG ausgegeben wird
Internationale Investoren gezielt angesprochen werden sollen
Für eine rechtlich verbindliche Einordnung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Broadside unterstützt Sie dabei, das passende Dokument zu erstellen — sobald die Instrumentenwahl feststeht. Beratung anfragen
Häufige Fragen
Fragen zum Nachrangdarlehen
Das VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt) betrifft Vermögensanlagen nach dem VermAnlG, etwa Nachrangdarlehen, Genussrechte oder partiarische Darlehen. Das WIB (Wertpapier-Informationsblatt) betrifft Wertpapiere nach dem WpPG; bei digitalen Wertpapierstrukturen können zusätzlich Anforderungen des eWpG relevant sein. Welche Dokumentation erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Instrument, Volumen und regulatorischen Rahmen ab.
Nicht für dasselbe Instrument. VIB und WIB beziehen sich auf unterschiedliche Instrumentenklassen: Vermögensanlagen einerseits und Wertpapiere andererseits. Wenn ein Emittent jedoch unterschiedliche Instrumente ausgeben möchte, etwa ein Nachrangdarlehen und zusätzlich eine Schuldverschreibung, können je nach Struktur getrennte Dokumentationsprozesse erforderlich sein.
Der Broadside Generator unterstützt die strukturierte Vorbereitung eines VIB- oder WIB-Entwurfs innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Eingabe der erforderlichen Angaben. Klassische Kanzleiprozesse dauern häufig mehrere Wochen. Broadside bietet einen transparenten Festpreis und Anpassungen im vereinbarten Leistungsumfang.
Nein. Broadside erstellt auf Basis der Angaben des Emittenten einen strukturierten Dokumentationsentwurf und erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Bei individuell strukturierten, atypischen oder rechtlich komplexen Transaktionen kann ergänzende anwaltliche Beratung sinnvoll oder erforderlich sein.
Die BaFin prüft eingereichte VIB- oder WIB-Unterlagen nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere auf formale Vollständigkeit, Konsistenz und erforderliche Pflichtangaben. Sie bewertet dabei nicht die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Angebots und spricht keine Anlageempfehlung aus. Eine Gestattung bedeutet, dass das Dokument veröffentlicht und im Rahmen des Angebots verwendet werden darf.