Was ist ein VIB?

Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtdokument nach § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Es ersetzt den aufwändigen Wertpapierprospekt, wenn der Emittent Vermögensanlagen öffentlich anbietet, das Emissionsvolumen bestimmte Schwellen erreicht und andere nicht überschreitet.

Das VIB ist auf maximal 3 DIN-A4-Seiten begrenzt. Es enthält alle wesentlichen Informationen, die ein Anleger vor seiner Investitionsentscheidung kennen muss: Angaben zum Emittenten, die Konditionen der Anlage, Risikohinweise, Kosten und das gesetzliche Widerrufsrecht. Bevor ein Emittent das VIB veröffentlichen und Anleger ansprechen darf, muss es von der BaFin gestattet werden.

Das VIB gilt ausschließlich in Deutschland. Es deckt Vermögensanlagen nach VermAnlG ab — das sind Instrumente wie Nachrangdarlehen, Genussrechte und partiarische Darlehen. Das Emissionsvolumen ist auf 6 Mio. € pro 12 Monate begrenzt, ohne dass ein vollständiger Prospekt erforderlich wird.

VIB auf einen Blick

Vermögensanlagen-Informationsblatt


  • Rechtsgrundlage: VermAnlG

  • Instrumente: Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen

  • Emissionsgrenze: bis 6 Mio. € in 12 Monaten

  • Geltungsbereich: Deutschland

  • Umfang: max. 3 DIN-A4-Seiten

  • BaFin-Pflicht ab: 100.000 € Emissionsvolumen

  • Gestattungsdauer: ca. 10 Werktage

Wertpapier-Informationsblatt


  • Rechtsgrundlage: WpPG / eWpG

  • Instrumente: Schuldverschreibungen, Aktien, Kryptowertpapiere

  • Emissionsgrenze: bis 12 Mio. € EU-weit

  • Geltungsbereich: EU / EWR

  • Umfang: max. 4 DIN-A4-Seiten

  • BaFin-Pflicht ab: 100.000 € Emissionsvolumen

  • Gestattungsdauer: ca. 10 Werktage

Was ist ein WIB?

Das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) ist ein Pflichtdokument nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das seit der Umsetzung der EU-Prospektverordnung für prospektfreie Wertpapierangebote vorgeschrieben ist. Es gilt EU-weit und erlaubt die öffentliche Ausgabe von Wertpapieren bis zu einem Volumen von 12 Mio. € innerhalb von 12 Monaten, ohne einen vollständigen EU-Prospekt erstellen zu müssen.

Das WIB enthält Angaben zum Emittenten und dem Wertpapier selbst, zu Risiken, Kosten, Verwendung des Emissionserlöses und den relevanten Ansprechpartnern. Besonders relevant ist das WIB auch für tokenisierte Wertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG): Kryptowertpapiere, die auf einer Blockchain registriert werden, sind ebenfalls Wertpapiere im Sinne des WpPG und erfordern ein WIB.

Das WIB ist die richtige Wahl, wenn Sie Wertpapiere (Aktien, Schuldverschreibungen, Kryptowertpapiere) ausgeben wollen, EU-weit emittieren möchten oder ein Volumen zwischen 6 und 12 Mio. € anstreben. Für Nachrangdarlehen und Genussrechte gilt hingegen der VIB-Weg nach VermAnlG.

VIB vs. WIB: Der direkte Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen.

KriteriumVIBWIB
RechtsgrundlageVermAnlGWpPG und eWpG
InstrumenteNachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische DarlehenAktien, Schuldverschreibungen, Kryptowertpapiere
Emissionsgrenzebis 6 Mio. € in 12 Monatenbis 12 Mio. € in 12 Monaten
GeltungsbereichDeutschlandEU / EWR
Maximaler Umfang3 DIN-A4-Seiten3 DIN-A4-Seiten, bei eWpG 4 DIN-A4-Seiten
BaFin-Pflicht ab100.000 € Emissionsvolumen100.000 € Emissionsvolumen
BaFin-Gestattungca. 10 Werktageca. 10 Werktage
Für digitale WertpapiereNeinJa (eWpG-Kryptowertpapiere)
Broadside-Festpreis4.800 € inkl. Revisionen5.800 € inkl. Revisionen

Wann VIB — wann WIB?

Die Wahl zwischen VIB und WIB hängt vom Instrument, vom Zielmarkt und vom Emissionsvolumen ab. Die folgende Übersicht unterstützt bei der ersten Einordnung.

VIB verwenden, wenn…

  • Sie ein Nachrangdarlehen, Genussrecht oder partiarische Darlehen ausgeben

  • Das Emissionsvolumen unter 6 Mio. € pro Jahr liegt

  • Sie ausschließlich in Deutschland emittieren

  • Keine Wertpapiere im Sinne des WpPG ausgegeben werden

  • Die einfachere, kürzere Dokumentenform ausreicht

  • Pflichtinhalte: Emittentendaten, Konditionen, Risiken, Kosten, Widerrufsrecht

  • Geltungsbereich: Deutschland

WIB verwenden, wenn…

  • Sie eine Schuldverschreibung, Aktien oder ein Kryptowertpapier ausgeben

  • Das Emissionsvolumen unter 12 Mio. € liegt

  • Sie EU-weit oder im gesamten EWR emittieren möchten

  • Ein tokenisiertes Wertpapier nach eWpG ausgegeben wird

  • Internationale Investoren gezielt angesprochen werden sollen

Für eine rechtlich verbindliche Einordnung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Broadside unterstützt Sie dabei, das passende Dokument zu erstellen — sobald die Instrumentenwahl feststeht. Beratung anfragen

VIB oder WIB — Broadside erstellt beides.

Broadside erstellt VIB und WIB in 24 Stunden, zum Festpreis. VIB 4.800 €, WIB 5.800 €, Revisionen inklusive. Kein offenes Stundenhonorar, kein monatelanger Kanzlei-Prozess. Das Dokument ist einreichungsfähig bei der BaFin.

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