Was ist ein VIB?

Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ist ein gesetzlich vorgesehenes Informationsdokument nach § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Es kommt bei öffentlichen Angeboten bestimmter Vermögensanlagen in Betracht und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen anstelle eines vollständigen Verkaufsprospekts relevant sein.

Das VIB ist grundsätzlich auf maximal drei DIN-A4-Seiten begrenzt und enthält wesentliche Informationen für Anleger, insbesondere Angaben zum Emittenten, zur Struktur und zu den Konditionen der Vermögensanlage, zu Risiken, Kosten und Widerrufsrechten. Vor der Veröffentlichung und Verwendung im öffentlichen Angebot muss das VIB bei der BaFin eingereicht und nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen gestattet werden.

Das VIB bezieht sich auf Vermögensanlagen nach dem VermAnlG, etwa Nachrangdarlehen, Genussrechte oder partiarische Darlehen. Es ist auf den deutschen Markt ausgerichtet und kann bei bestimmten Angebotsstrukturen bis zu einem gesetzlich festgelegten Emissionsvolumen genutzt werden, ohne dass ein vollständiger Verkaufsprospekt erforderlich ist.

VIB auf einen Blick

Vermögensanlagen-Informationsblatt


  • Rechtsgrundlage: VermAnlG

  • Instrumente: Nachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische Darlehen

  • Emissionsgrenze: bis 6 Mio. € in 12 Monaten

  • Geltungsbereich: Deutschland

  • Umfang: max. 3 DIN-A4-Seiten

  • BaFin-Pflicht ab: 100.000 € Emissionsvolumen

  • Gestattungsdauer: ca. 10 Werktage

Wertpapier-Informationsblatt


  • Rechtsgrundlage: WpPG / eWpG

  • Instrumente: Schuldverschreibungen, Aktien, Kryptowertpapiere

  • Emissionsgrenze: bis 12 Mio. € EU-weit

  • Geltungsbereich: EU / EWR

  • Umfang: max. 4 DIN-A4-Seiten

  • BaFin-Pflicht ab: 100.000 € Emissionsvolumen

  • Gestattungsdauer: ca. 10 Werktage

Was ist ein WIB?

Das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) ist ein gesetzlich vorgesehenes Informationsdokument nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Es kann bei prospektfreien öffentlichen Wertpapierangeboten relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein vollständiger Wertpapierprospekt erforderlich ist.

Das WIB enthält wesentliche Angaben zum Emittenten, zum Wertpapier, zu Risiken, Kosten, der Verwendung des Emissionserlöses und weiteren Pflichtinformationen. Es kann auch bei digitalen Wertpapierstrukturen nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) relevant sein, etwa wenn tokenisierte Wertpapiere öffentlich angeboten werden.

Das WIB eignet sich für Wertpapierstrukturen wie Schuldverschreibungen, Aktien oder ausgewählte digitale Wertpapiere. Für Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, Genussrechte oder partiarische Darlehen ist dagegen regelmäßig der VIB-Weg nach dem VermAnlG relevant.

VIB vs. WIB: Der direkte Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen.

KriteriumVIBWIB
RechtsgrundlageVermAnlGWpPG und eWpG
InstrumenteNachrangdarlehen, Genussrechte, partiarische DarlehenAktien, Schuldverschreibungen, Kryptowertpapiere
Emissionsgrenzebis 6 Mio. € in 12 Monatenbis 12 Mio. € in 12 Monaten
GeltungsbereichDeutschlandEU / EWR
Maximaler Umfang3 DIN-A4-Seiten3 DIN-A4-Seiten, bei eWpG 4 DIN-A4-Seiten
BaFin-Pflicht ab100.000 € Emissionsvolumen100.000 € Emissionsvolumen
BaFin-Gestattungca. 10 Werktageca. 10 Werktage
Für digitale WertpapiereNeinJa (eWpG-Kryptowertpapiere)
Broadside-Festpreis4.800 € inkl. Revisionen5.800 € inkl. Revisionen

Wann VIB — wann WIB?

Die Wahl zwischen VIB und WIB hängt vom Instrument, vom Zielmarkt und vom Emissionsvolumen ab. Die folgende Übersicht unterstützt bei der ersten Einordnung.

VIB verwenden, wenn…

  • Sie ein Nachrangdarlehen, Genussrecht oder partiarische Darlehen ausgeben

  • Das Emissionsvolumen unter 6 Mio. € pro Jahr liegt

  • Sie ausschließlich in Deutschland emittieren

  • Keine Wertpapiere im Sinne des WpPG ausgegeben werden

  • Die einfachere, kürzere Dokumentenform ausreicht

  • Pflichtinhalte: Emittentendaten, Konditionen, Risiken, Kosten, Widerrufsrecht

  • Geltungsbereich: Deutschland

WIB verwenden, wenn…

  • Sie eine Schuldverschreibung, Aktien oder ein Kryptowertpapier ausgeben

  • Das Emissionsvolumen unter 12 Mio. € liegt

  • Sie EU-weit oder im gesamten EWR emittieren möchten

  • Ein tokenisiertes Wertpapier nach eWpG ausgegeben wird

  • Internationale Investoren gezielt angesprochen werden sollen

Für eine rechtlich verbindliche Einordnung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Broadside unterstützt Sie dabei, das passende Dokument zu erstellen — sobald die Instrumentenwahl feststeht. Beratung anfragen

VIB oder WIB — Broadside unterstützt die strukturierte Vorbereitung beider Dokumente.

Broadside erstellt VIB und WIB in 24 Stunden, zum Festpreis. VIB 4.800 €, WIB 5.800 €, Revisionen inklusive. Kein offenes Stundenhonorar, kein monatelanger Kanzlei-Prozess. Das Dokument ist einreichungsfähig bei der BaFin.

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